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Vermieter, die Helden dieser Erde oder : die unglaubliche Erfahrung eines Aquarianers
Die Antworten waren nicht überraschend aber trotzdem etwas zurückhaltend. Keiner möchte so recht die Verantwortung dafür übernehmen.
So schrieb der BDIA ( recht vielen Dank nochmals an dieser Stelle für die Beantwortung ), dass es gewisse Grenzwerte für die Deckenbelastungen pro qm
gibt, die auch beachtet werden sollten. Diese sind jedoch nicht in der
Landesbauordnung festgelegt, sondern in entsprechenden Normen. Diese
werden vom Statiker bei der Prüfung der jeweiligen geplanten Baumaßnahme
berücksichtigt. Inwiefern es sich jetzt mit den Normen verhält, konnten sie uns aber leider auch nicht sagen, wir sollten uns mal an einen Statiker wenden. Doch der bräuchte dann auch weitere Angaben wie Spannweite der Decke etc.
Na ja, diese Antwort stellte uns nicht zufrieden, jedoch teilte uns der BDIA noch mit, das es sich bei der Luftfeuchtigkeit wohl um eine total Überzogene Aussage handeln würde.
Somit waren wir wenigstens in einem Punkt bestätigt.

Der Mieterschutzbund teilte uns mit, das es unter Umständen von Vermieterseite her berechtigt wäre, eine weitere Kaution zu verlangen, aber keinesfalls in der Höhe von 5000 DM.

Somit wiedersprechen sich dann beide Aussagen. In diesem Fall käme es dann wohl auf einen Rechtsstreit an, um die Fragen 100%ig zu klären. Doch wer will schon seinen Vermieter verklagen ? Und wer nicht rechtsschutzversichert ist, für den ist es auch eine sehr teure Angelegenheit.

Insgesamt war dieser Fall dem Aquarianer auch zu viel, so das er sich dann für ein kleineres Aquarium entschied. Jedoch bleibt hier natürlich ein fader Beigeschmack.

So bleibt als Fazit doch noch folgendes festzuhalten:
Wer nicht gerade in einem absoluten Alt-Bau mit Holzdecke wohnt, der braucht sich um das Gewicht eines 180 cm Aquariums wohl keine Sorgen zu machen. Die Bauweise in Deutschland ist so „sicher", das es keine Probleme geben dürfte ( aber auch wir übernehmen natürlich keine Verantwortung dafür ). Unser Kalle vom Rat und Tat Help Forum hat selber ein 200 cm Becken in der 3.Etage stehen und da ist es absolut kein Problem. Außerdem muss man sich mal vorstellen, was z.B. Barocke Möbel wiegen, die sich manche Leute in die Wohnung stellen.

Das ein Aquarium so hohe Luftfeuchtigkeit verursacht, das man schon nach kurzer Zeit den kompletten Putz und Estrich rausreißen und neu verlegen muss, ist doch jedem Aquarianer bekannt, oder etwa nicht ? Steht doch in jedem Buch...... also so eine Äußerung entbehrt jeglicher Grundlage, auf die wir auch gar nicht weiter eingehen möchten.

So lernen wir nun aus diesem Fall, das man seinem Vermieter doch lieber nicht über alles aufklärt, was man in seiner Wohnung macht. So wird nämlich manchmal ( wie in diesem Fall ) aus Sorgfaltspflicht eine Anklage mit Verurteilung. Außerdem ist es auch keine Verletzung der Mietvereinbarung, sich ohne Wissen des Vermieters ein Aquarium zuzulegen. Nur aufpassen, das es nicht durch die Decke kommt.......

Und: Eine Hausratversicherung, die Wasserschäden eines Aquariums mit einschließt, sollte jeder vernünftige Aquarianer haben.

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